Vollmachten und Vorsorge
Für die persönliche rechtliche Vorsorge ist die Errichtung von Vollmachten, einer Patietenverfügung und einer Verfügung von Todes wegen von zentraler Bedeutung. Wir sind Ihnen bei der Beratung, der Erstellung der Entwürfe und der notariellen Beurkundung behilflich.
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patietenverfügung
Sollte Ihnen etwas zustoßen sind Vollmachten bzw. Verfügungen für den rechtsgeschäftlichen und den medizinischen Anwendungsbereich von entscheidender Bedeutung. Durch die Erstellung entsprechender Urkunden können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen und ärztliches Personal anweisen. Zur Vorbereitung eines Entwurfs senden Sie uns bitte zunächst das entsprechende Onlineformular.
Formulare
Zur Vorbereitung Ihrer Urkunde oder eines Beratungsgespräches benötigen wir Informationen zu Ihrer Rechtsangelegenheit. Nutzen Sie für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung unsere Onlineformulare. Nach Eingang Ihres übermittelten Formulars erstellen wir einen ersten Entwurf Ihrer Urkunde oder melden uns bezüglich des weiteren Vorgehens.
