Vollmachten und Vorsorge
Für die persönliche rechtliche Vorsorge ist die Errichtung von Vollmachten, einer Patietenverfügung und einer Verfügung von Todes wegen von zentraler Bedeutung. Wir sind Ihnen bei der Beratung, der Erstellung der Entwürfe und der notariellen Beurkundung behilflich.
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patietenverfügung
Sollte Ihnen etwas zustoßen sind Vollmachten bzw. Verfügungen für den rechtsgeschäftlichen und den medizinischen Anwendungsbereich von entscheidender Bedeutung. Durch die Erstellung entsprechender Urkunden können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen und ärztliches Personal anweisen. Zur Vorbereitung entsprechender Entwürfe senden Sie uns bitte zunächst das nebenstehende Datenblatt per E-Mail.
Datenblatt Vollmachten
Testament und Erbvertrag
Zur Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages ist eine persönliche Beratung erforderlich. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Kanzlei. Es empfiehlt sich in jedem Fall die Erfolge rechtzeitig zu erörtern, um sich möglichst viele Gestaltungsmöglichkeiten offen zu halten. Zur Vorbereitung auf den Termin füllen Sie bitte das nebenstehende Datenblatt aus und senden uns dieses per E-Mail.