Immobilienrecht

Verträge im Immobilienrecht bedürfen der notariellen Beurkundung. Grundbuchanträge müssen bei den Grundbuchämtern in zumindest beglaubigter Form eingereicht werden. Wir sind Ihnen bei der Gestaltung, Beurkundung bzw. Beglaubigung und der Abwicklung Ihrer immobilienrechtlichen Angelegenheit behilflich.

Kaufvertrag

Sie möchten eine Immobilie kaufen bzw. verkaufen? Dabei unterstützen wir Sie gerne. Ob bebaute und unbebaute Grundstücke, Teilflächen mit Neuvermessung, Wohnungseigentum oder Erbbaurechte, wir gestalten den Vertrag unter Berücksichtigung der Interessen aller Vertragsparteien. Für die Gestaltung eines Kaufvertragsentwurfs benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie hierfür das unten stehende Formular für Kaufverträge aus und übermitteln Sie dieses an unsere Kanzlei. Wir erstellen Ihren Vertragsentwurf schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen bezüglich des weiteren Vorgehens.

Übertragungsvertrag

Neben der Möglichkeit der Vererbung kann die Übertragung von Immobilien bereits zu Lebzeiten vorgenommen werden. Für eine solche Übertragung können sowohl familiäre, erbrechtliche, steuerrechtliche und sozialrechtliche Gründe sprechen. In Übertragungsverträgen werden zudem regelmäßig Wohnungsrechte, Rückforderungsrechte und Abfindungen geregelt. Da die Gestaltung eines solchen Vertrages von vielen individuellen Faktoren abhängt, empfiehlt es sich zunächst die Vereinbarung eines Vorgespräches. Zur Vorbereitung füllen Sie bitte zunächst das Onlineformular für Übertragungsverträge aus.

Hofübergabevertrag

Die Übertragung von Höfen und landwirtschaftlichen Flächen kann einige Besonderheiten mit sich bringen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem Vertragsobjekt um einen Hof im Sinne der Höfeordnung oder betriebliches Vermögen handelt. In diesen Fällen sollte zunächst ein Vorgespräch in unserer Kanzlei und mit einem Steuerberater erfolgen. Zur Vorbereitung füllen Sie bitte das Onlineformular für Übertragungsverträge aus und geben an, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt.

Teilungserklärung und Bauträgervertrag

Wir betreuen die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum und Bauträgerprojekte. Da jedes Teilungsvorhaben und Bauträgerprojekt individuelle Herausforderungen mit sich bringt, ist eine genaue Planung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu ein persönliches Beratungsgespräch. 

Grundschuldbestellung und weitere Grundbuchanträge

Wir betreuen Sie bei jeder grundbuchrelevanten Tätigkeit. Dazu gehören insbesondere die Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Wohnungs-, Nießbrauchs- und Wegerechten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

Für die Bestellung einer Grundschuld lassen Sie uns bitte rechtzeitig die Grundschuldbestellungsurkunde Ihrer Bank zukommen. Regelmäßig empfiehlt es sich, die Bestellung der Grundschuld direkt im Termin nach der Beurkundung des Kaufvertrages vorzunehmen.

Für die Löschung von Rechten aus dem Grundbuch verwenden Sie bitte das entsprechende Onlineformular. Dadurch können wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Formulare

Zur Vorbereitung Ihrer Urkunde oder eines Beratungsgespräches benötigen wir Informationen zu Ihrer Rechtsangelegenheit. Nutzen Sie für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung unsere Onlineformulare. Nach Eingang Ihres übermittelten Formulars erstellen wir einen ersten Entwurf Ihrer Urkunde oder melden uns bezüglich des weiteren Vorgehens.

Terminvereinbarungen unter:
04763/949730